Wie kann die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung der Frauen endlich wahr werden? Ein 19%iges Lohngefälle zwischen männlichen und weiblichen Arbeitskräften, die ungleiche Verteilung der Sorge- und Pflegearbeit, die knapp 45%ige Armutsgefährdung von – hauptsächlich weiblichen – Alleinerziehenden, ein stark unterrepräsentierter Anteil von Frauen in Führungspositionen und politischen Gremien, auch Bürgermeisterämtern – das alles sind offensichtliche Tatsachen, die auch von Männern nicht länger ignoriert werden können, so der Tenor der Veranstaltungsteilnehmerinnen im Bräustüble, wo Jessica Messinger vom Deutschen Gewerkschaftsbund die Bemühungen zu einer Gleichstellungsstrategie für Baden-Württemberg vorstellte. Dabei gäbe es viele konkrete Handlungsfelder, auf die auch das Land Einfluss hätte – und muss, denn in Artikel 3 des Grundgesetzes ist ein Handlungsauftrag an öffentliche Institutionen formuliert: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Einig waren sich die Anwesenden darin, dass sich bereits einiges bewegt, aktuell wird die Gewalthilfe unter anderem durch das Gewaltschutzgesetz verbessert. Persönliche Verhaltensweisen sind aber dennoch tief verankert, so dass es weiterer Anstrengungen benötigt. Die Frauen wollen an dem Thema dran bleiben und hoffen auf die Verabschiedung der Gleichstellungsstrategie im Landtag.
Diskussion zur Gleichstellung
